Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
MegaPool Entertainment GmbH
§ 1 Anwendungsbereich & Vertragspartner
-
Geltungsbereich:
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Rechtsverhältnis zwischen der MegaPool Entertainment GmbH, Raadterstraße 80, 45149 Essen, vertreten durch den Geschäftsführer Björn Kasper (nachfolgend „Veranstalter“ genannt), sowie allen Erwerbern von Eintrittskarten und Besuchern der jeweiligen Indoor-Events (nachfolgend „Kunde“ oder „Besucher“).
-
Anerkennung der Bestimmungen:
Mit dem Kauf einer Eintrittskarte oder beim Betreten der Veranstaltungshalle akzeptiert der Besucher diese AGB sowie die Haus- und Benützungsordnung der jeweiligen Location als verbindlich.
-
Einbindung externer Ticketanbieter:
Der Kartenvorverkauf erfolgt im Namen und auf Rechnung des Veranstalters über die Diginights GmbH (Ferdinand-Braun-Str. 17, 74074 Heilbronn) sowie das Ticketsystem ditix (nachfolgend „Ticketverkäufer“). Ergänzend zu den vorliegenden AGB gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Ticketdienstleisters.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages & Ticketbedingungen
-
Vertragsschluss:
Die bloße Darstellung von Events auf unserer Webseite stellt noch kein bindendes Verkaufsangebot dar. Der Kunde gibt ein verbindliches Kaufangebot ab, indem er die erforderlichen Angaben in die Buchungsmaske der Vorverkaufsstelle einträgt und den Bestellvorgang abschließt. Der Vertrag kommt erst mit dem Versand der Auftragsbestätigung bzw. Rechnung durch die Ticketplattform zustande.
-
Geschäftsfähigkeit:
Der Kauf von Eintrittskarten ist ausschließlich volljährigen und voll geschäftsfähigen Personen gestattet.
-
Widerrufs- und Rückgabeausschluss:
Eine Rückgabe von Tickets oder die Rückerstattung des Kaufpreises ist grundsätzlich ausgeschlossen. Gemäß § 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB besteht bei Fernabsatzverträgen über Dienstleistungen im Bereich der Freizeitgestaltung kein gesetzliches Widerrufsrecht.
-
Verwahrung der Eintrittskarten:
Der Karteninhaber ist verpflichtet, das Ticket sicher aufzubewahren und vor Beschädigungen, Nässe oder Hitzeeinwirkung zu schützen. Unleserliche oder beschädigte Eintrittskarten verlieren ihre Gültigkeit und begründen keinen Anspruch auf Einlass. Bei Abhandenkommen des Tickets erfolgt kein Ersatz.
§ 3 Weitergabe & Weiterverkauf von Eintrittskarten
-
Unzulässigkeit kommerzieller Weitergabe:
Die Übertragung des Besuchsrechts an Dritte ist grundsätzlich erlaubt, sofern keine der folgenden Ausnahmen vorliegt:
-
Gegen den Erwerber besteht ein aufrechtes Hausverbot, das dem Kunden bekannt war oder sein musste.
-
Das Ticket wird zu einem höheren Preis als dem gedruckten Nennwert angeboten oder weiterverkauft.
-
Die Veräußerung erfolgt im Rahmen gewerblicher oder kommerzieller Zwecke.
-
Es handelt sich um eine personengebundene (personalisierte) Eintrittskarte.
-
Der Weiterverkauf wird über nicht autorisierte Drittanbieter, Online-Auktionshäuser oder inoffizielle Ticketbörsen (z. B. eBay) abgewickelt.
-
Die Weitergabe erfolgt zu Werbezwecken, im Rahmen von Gewinnspielen, Marketingaktionen oder gebündelt in Reisepaketen ohne vorherige Genehmigung.
-
-
Konsequenzen bei Verstößen:
Im Falle von Zuwiderhandlungen ist der Veranstalter berechtigt:
-
Die betreffenden Tickets sperren zu lassen und dem Inhaber entschädigungslos den Zutritt zur Halle zu verweigern bzw. ihn der Halle zu verweisen.
-
Den Betroffenen dauerhaft vom künftigen Kartenerwerb auszuschließen und ein Hallenverbot auszusprechen.
-
Eine angemessene Vertragsstrafe von bis zu 2.000,00 EUR je Verstoß einzufordern. Die genaue Höhe bestimmt der Veranstalter nach billigem Ermessen; sie kann im Streitfall gerichtlich überprüft werden.
-
Über den Vorfall unter Angabe des Namens in geeigneter Form zu berichten, um künftigem Missbrauch vorzubeugen.
-
§ 4 Einlass & Zutrittsbestimmungen
1. Einlasskontrolle:
Der Zugang zur Veranstaltungshalle ist nur mit einer gültigen Eintrittskarte gestattet. Das Ticket berechtigt eine Person zum einmaligen Eintritt und wird beim Zugang entwertet. Beim Verlassen der Halle verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit; ein wiederholter Einlass ist nicht möglich.
2. Sicherheitsüberprüfungen:
Am Halleneingang nimmt der beauftragte Sicherheitsdienst Personenkontrollen sowie Durchsuchungen von mitgeführten Taschen und Behältnissen vor. Der Besucher erklärt sich mit diesen Sicherheitsmaßnahmen ausdrücklich einverstanden.
3. Verweigerung des Zutritts:
Der Veranstalter behält sich vor, Besuchern den Zutritt zur Halle aus wichtigem Grund zu untersagen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
-
Mitführen unzulässiger Gegenstände (§ 5).
-
Offensichtlicher Alkoholeinfluss oder berauschtem Zustand.
-
Rassistischen, sexistischen, homophoben oder sonst wie diskriminierenden Verhaltensweisen.
-
Missachtung von Jugendschutzbestimmungen.
Bei einer Berechtigten Einlassverweigerung verfällt das Ticket ersatzlos.
4. Jugendschutzbestimmungen:
-
Ab 18 Jahren: Uneingeschränkter Zutritt.
-
Personen unter 18 Jahren: Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren ist der Zutritt zur Veranstaltungshalle grundsätzlich nicht gestattet.
5. Gesundheits- & Hygieneauflagen:
Falls erforderlich, kann der Zugang zur Halle an die Einhaltung behördlicher oder veranstaltungsbezogener Hygieneauflagen (z. B. Vorlage von Immunisierungs- oder Testnachweisen, kontaktlose Temperaturmessungen) geknüpft werden.
§ 5 Verbotene Gegenstände & Tierverbot
Unzulässige Gegenstände:
In den gesamten Räumlichkeiten der Halle ist die Mitnahme folgender Gegenstände strikt untersagt:
-
Glasflaschen, Gläser und sonstige Glasbehälter.
-
Waffen aller Art, hieb- und stichfeste Gegenstände sowie gefährliche Werkzeuge.
-
Pyrotechnische Erzeugnisse, Fackeln, Wunderkerzen oder sonstige brennbare Substanzen.
-
Drohnen und andere ferngesteuerte Fluggeräte.
-
Megafone, Vuvuzelas und vergleichbare Lärminstrumente.
-
Banner, Werbematerialien, Flugblätter oder Symbole mit kommerziellem, politischem oder religiösem Inhalt.
-
Tiere jeglicher Art.
Inbesitznahme:
Der Sicherheitsservice ist berechtigt, verbotene Gegenstände für die Dauer des Events in Verwahrung zu nehmen oder den Einlass bei Verweigerung der Abgabe zu verwehren.
§ 6 Verhaltensregeln & Hausrecht
-
Ausübung des Hausrechts:
Das Hausrecht innerhalb der Halle wird vom Veranstalter und dessen Ordnungspersonal ausgeübt. Den Anweisungen der Mitarbeiter ist Folge zu leisten.
-
Unzulässiges Verhalten:
Den Besuchern ist es in der Halle insbesondere untersagt:
-
Körperliche Gewalt auszuüben oder andere Personen zu bedrohen.
-
Gegenstände in Richtung der Bühne oder auf andere Gäste zu werfen.
-
Die Notdurft außerhalb der dafür vorgesehenen Toilettenräume zu verrichten.
-
Einrichtungen, Wände oder Ausstattungsgegenstände der Halle zu beschädigen oder zu Verunreinigen.
-
Gewerbliche Tätigkeiten oder Werbeaktionen ohne schriftliche Zustimmung durchzuführen.
-
Nicht öffentliche Bereiche zu betreten sowie auf Bühnen, Zäune, Absperrungen oder technische Bauten zu klettern.
-
-
Verweis aus der Halle:
Bei Verstößen gegen die Hausordnung oder Verhaltensregeln kann der Besucher unverzüglich aus der Halle gewiesen werden. Der Ticketanspruch erlischt in diesem Fall ersatzlos.
§ 7 Absage, Abbruch & Programmänderungen
-
Absage vor Veranstaltungsbeginn:
Sollte das Event vor Hallenöffnung abgesagt werden, haben Ticketinhaber Anspruch auf Erstattung des reinen Eintrittspreises (ohne System- und Vorverkaufsgebühren).
-
Höhere Gewalt & Sicherheitsrisiken:
Muss die Veranstaltung aufgrund behördlicher Anordnungen, gerichtlicher Entscheidungen oder wegen sonstiger Gefahren für Leib und Leben von Besuchern oder Mitwirkenden abgebrochen werden, besteht kein Anspruch auf Erstattung oder Schadensersatz, es sei denn, dem Veranstalter fällt vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln zur Last.
-
Besetzung und Ablauf:
Der Veranstalter übernimmt keine Gewähr für die genaue zeitliche Abfolge oder Länge einzelner Auftritte. Kurzfristige Planänderungen oder der Ausfall einzelner Künstler berechtigen nicht zur Preisminderung oder zum Rücktritt, sofern der Gesamtcharakter der Veranstaltung im Wesentlichen erhalten bleibt.
§ 8 Lautstärke & Gehörschutz
In der Veranstaltungshalle – speziell im Bereich vor den Tonanlagen und der Bühne – werden hohe Schallpegel erreicht. Dies kann ein Risiko für Gehörschäden bergen. Der Veranstalter sorgt für eine technisch angemessene Lautstärkebegrenzung. Dennoch wird den Besuchern dringend geraten, eigenverantwortlich Gehörschutz (z. B. Ohrstöpsel) zu verwenden und den Abstand zu den Lautsprechern entsprechend anzupassen.
§ 9 Bild-, Film- und Tonaufnahmen
-
Aufnahmegeräte der Besucher:
Das Mitführen von professionellen Kameraausrüstungen (z. B. Spiegelreflexkameras, Kameras mit Wechselobjektiven), Videokameras sowie reinen Tonaufnahmegeräten in die Halle ist untersagt. Mobiltelefone mit Kamerafunktion sind gestattet. Bei Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Geräte haftet der Veranstalter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
-
Aufnahmen durch den Veranstalter:
Sämtliche kommerziellen Verwertungsrechte an Bild- und Tonaufnahmen der Veranstaltung stehen ausschließlich dem Veranstalter zu.
Der Veranstalter sowie von ihm autorisierte Dritte sind berechtigt, während des Events Bild-, Film- und Tonaufnahmen anzufertigen. Der Besucher willigt mit dem Betreten der Halle unwiderruflich und unentgeltlich ein, dass Aufnahmen, auf denen er zu sehen oder zu hören ist, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkt in allen bekannten und künftigen Medien (z. B. TV, Internet, Social Media, Print) vervielfältigt, gesendet und öffentlich zugänglich gemacht werden dürfen.
§ 10 Haftungsbeschränkung
-
Allgemeiner Haftungsausschluss:
Eine Haftung der MegaPool Entertainment GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen für Schäden jeglicher Art ist grundsätzlich ausgeschlossen.
-
Haftungsausnahmen:
Der Haftungsausschluss gilt nicht für:
-
Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen.
-
Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters basieren.
-
Die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung jedoch auf den typischerweise vorhersehbaren, unmittelbaren Schaden begrenzt.
-
-
Mitgebrachte Sachen & Parken:
Für verloren gegangene oder beschädigte Gegenstände der Besucher wird keine Haftung übernommen. Das Parken auf den zugehörigen Parkplätzen der Halle erfolgt auf eigene Gefahr.
